FFP2-Maskenpflicht für jegliches Umhergehen in der Kirche (z. B. betreten, verlassen, Kommunionsgang).
Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
Kinder ab 6 Jahren bis zum 14. Geburtstag können auch MNS tragen, ebenso Schwangere.
Unter 6 Jahren oder mit mitgeführter, ärztlicher Bestätigung entfällt die Maskenpflicht.