Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das die pfarrliche
Vermögensverwaltung zu besorgen und in finanziellen Angelegenheiten zu entscheiden hat. Er ist zuständig für das Kirchenvermögen und die Haushaltsplanerstellung, für die pfarrlichen Immobilien
und deren Bauangelegenheiten.
Vorsitzender des Vermögensverwaltungsrats ist der Pfarrer. Der Stellvertretende Vorsitzende ist auch Mitglied im Pfarrgemeinderat.
Die Mitglieder des VVRs werden zum einen Teil vom Pfarrgemeinderat in dessen konstituierender Sitzung gewählt, zum anderen Teil vom Pfarrer ernannt.