Pfarrgemeinderatswahl 2017

Folgende 20 Kandidaten stellen sich am 19. März der Wahl zum Pfarrgemeinderat:

Am Sonntag, dem 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der

 

                         PFARRGEMEINDERAT (PGR)

 

gewählt.

 

In unserer Pfarre sind 12 Pfarrgemeinderäte zu wählen.

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben

    bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den

erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt.

 

Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,

  • das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und

  • bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

Am Wahltag können Sie vor und nach den Gottesdiensten (auch vor und nach der Vorabendmesse am Samstag, 18. 3. 2017) in der Kirche Ihre Stimme abgeben.

 

Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch

am Donnerstag, dem 16. März 2017, in der Zeit von 16:30 bis 17:30 Uhr im Pfarrheim und

am Donnerstag, dem 16. März 2017, in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr im Pfarrhof ausüben.

 

Vorstellungen aller Kandidaten finden Sie hier.